Lastenradförderung

Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

Lastenradförderung

Was wird gefördert?

Mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 - kurz IKSP - stellt sich das Land Hessen der Herausforderung Klimawandel.

Vor allem beim Thema Mobilität können alle Bürgerinnen und Bürger etwas bewegen.

Deshalb fördert das Land Hessen die Anschaffung von neuen (E-)Lastenrädern und (E-)Anhängern.

Wer kann die Förderung* erhalten?

  • Privatpersonen (natürliche Personen)
  • Vereine und Unternehmen (juristische Personen des privaten Rechts)
  • Von der Förderung ausgeschlosen sind Unternehmen, die mehr als 10 MitarbeiterInnen und/ oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben.

* Bitte beachten: Für die Förderung stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie besteht nicht.

Lastenradförderung - Was wird gefördert?

So beantragen Sie die Förderung

1. Förderantrag ausfüllen unter: www.klimaschutzplan-hessen.de/lastenrad

2. Ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und in gut leserlicher Qualität einscannen oder fotografieren

3. Antrag und alle zusätzlichen Unterlagen per Mail senden an: lastenrad(at)umwelt.hessen.de oder per Post an:
HMUKLV, Referat IV2, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • Angebot/Kostenvoranschlag für das Lastenrad oder den Anhänger
  • Nachweis über den Wohnsitz in Hessen oder den Sitz des Unternehmens in Hessen
  • Einwilligung zum Datenschutz
  • Bei Unternehmen: De-minimis-Bescheinigung zu Beihilfen