Lastenradförderung
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Was wird gefördert?
Mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 - kurz IKSP - stellt sich das Land Hessen der Herausforderung Klimawandel.
Vor allem beim Thema Mobilität können alle Bürgerinnen und Bürger etwas bewegen.
Deshalb fördert das Land Hessen die Anschaffung von neuen (E-)Lastenrädern und (E-)Anhängern.
Wer kann die Förderung* erhalten?
- Privatpersonen (natürliche Personen)
- Vereine und Unternehmen (juristische Personen des privaten Rechts)
- Von der Förderung ausgeschlosen sind Unternehmen, die mehr als 10 MitarbeiterInnen und/ oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben.
* Bitte beachten: Für die Förderung stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie besteht nicht.
So beantragen Sie die Förderung
1. Förderantrag ausfüllen unter: www.klimaschutzplan-hessen.de/lastenrad
2. Ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und in gut leserlicher Qualität einscannen oder fotografieren
3. Antrag und alle zusätzlichen Unterlagen per Mail senden an: lastenrad(at)umwelt.hessen.de oder per Post an:
HMUKLV, Referat IV2, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden
Diese Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Angebot/Kostenvoranschlag für das Lastenrad oder den Anhänger
- Nachweis über den Wohnsitz in Hessen oder den Sitz des Unternehmens in Hessen
- Einwilligung zum Datenschutz
- Bei Unternehmen: De-minimis-Bescheinigung zu Beihilfen
Download Flyer Lastenradförderung Land Hessen